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   LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06   

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https://dejure.org/2006,11917
LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an den zur Führung des Rechtsstreits notwendigen Kosten mit einem Anteil aus einer Abfindung; Gewährung von Prozesskostenhilfe, sofern eine Abfindung gezahlt wurde

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 5; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 6; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 7; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 8; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; RVG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Tilgung der Prozesskosten vor Ablösung langfristiger Verbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Abfindung als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).

    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97

    Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13

    Prozesskostenhilfe, Änderung, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -).

    In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragsteller einzusetzen sein (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06).

    Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Ta 159/10

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung, Abfindung, Vermögen

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - zitiert nach Juris).

    In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragssteller einzusetzen sein (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - zitiert nach Juris, Rz. 7).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes),

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 - 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - ).
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